Oesterstraße 137
44309 Dortmund
Telefon: 0231 - 25 68 59
Telefax: 0231 - 200 93 60
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Mo-Do. 7:30 - 16:00 Uhr Fr. 7:30 - 15:00 Uhr
Bereitschaftsdienst (24 Stunden)
Mobil: 0171 - 441 59 38
Finanzierung durch die Krankenkasse
(§ 37.2 SGB V, § 37.1 SGB V, § 38 SGB V):
Behandlungspflege wird vom Arzt zur Unterstützung der ärztlichen Behandlung verordnet. Ihre Krankenkasse überprüft die Verordnungsfähigkeit und bewilligt die Kostenübernahme ganz oder teilweise.
Selbstverständlich unterstützen wir Sie bei der Beantragung und Umsetzung der notwendigen Leistungen.
Der Pflegedienst rechnet die durchgeführten Leistungen direkt mit Ihrer Krankenkasse ab. Ihre Krankenkasse übernimmt die Finanzierung aller medizinisch notwendigen Maßnahmen. Sollte keine Zuzahlungsbefreiung bei der Krankenkasse vorliegen, können geringe Zuzahlungen entstehen. Wir klären Sie in einem persönlichen Gespräch über alle eventuellen Kosten auf.
Eine besondere Form der Krankenkassenleistung ist der § 37.1 SGB V. Hier ist es möglich, dass die Krankenkasse in speziellen Fällen auch teilweise zeitlich begrenzt die Grundpflege in Verbindung mit der Behandlungspflege finanziert.
Dieses ist nur möglich, wenn dadurch Krankenhausaufenthalt verkürzt, vermieden oder geboten, aber nicht ausführbar ist. Diese Leistung muss immer vorab mit Ihrer Krankenkasse abgeklärt werden.
Aug 16
Aug 14